Donnerstag, 15. September 2011

1327 "Die Mühe des Richters Wieland mit der RAF" - oder: Wie eine Justiz, die sich nie um die Massenmorde durch die Rechten hat kümmern wollen, ......


Generelles AS : Werte/r geneigte/r Leser/in: Sofern Ihnen Form und Inhalt dieses Eintrags zusagen, sollte dessen Weitergabe oder aber gleich des Blogs via Link*** an Ihren Freundes- und Bekanntenkreis eigentlich nichts im Wege stehen. Für den Fall, dass Sie auch über die Adressen offiziöser Stellen verfügen: Geben Sie das Material ruhig auch an die weiter. Damit vielleicht der/die eine oder andere der dort Tätigen sich besinnt und nicht mehr mitmacht bei dem hierzulande weiter und weiter veranstalteten Wahnsinnstreiben. So, dass die von Politikern gepflegte, nur dem Eigeninteresse verpflichtete Verfälschung der Wirklichkeit denn doch einmal ein Ende findet und die Demokratie eine Chance bekommt, mehr zu sein als bisher - eine nur nützliche Fiktion."
***Wie ein Link zu übernehmen ist, findet sich in Post
999 dargestellt, und zwar unter PS2.



........ mit einer auch nach Jahrzehnten nicht nachlassenden Energie Zeitgenossen verfolgt, die sich gegenüber der herrschenden Clique ins Unrecht gesetzt haben - und dies sogar
unter Verletzung des Rechtsprinzips "NE BIS IN IDEM" . Wenn der Blogger sich vor Augen hält, dass der Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der ja qua Funktion zu den Stützen eines eigentlich nur gegen Linke richtig mobil machenden Apparates zählte, am 7. April 1977 vom Rücksitz eines Motorrades aus mitsamt seiner beiden Begleiter erschossen worden ist, seitdem mithin nach Adam Riese mehr als 34 Jahre vergangen sind, dann stellt sich ihm die Frage, wie lange die Strafverfolgungsbehörden denn noch in der Geschichte herumrühren wollen. Oder, anders gesagt, wie lange sie noch vorhaben, diesen Fall dahingehend auszuschlachten, der Öffentlichkeit zu signalisieren, dass man gut beraten ist, sich nicht mit den Herren in dieser unserer Republik anzulegen. Zu denen etwa auch die Quandts zählen, die hier, nachträglich via Zeitungsbericht eingebracht und in ein braunes Umfeld gestellt, vorstehend erscheinen. Oder, noch deutlicher: Dass man, nicht auf Seiten der Rechten stehend oder sich in unseren Breiten in anderer Weise vor ihren Karren spannen lassend, die Bürger "nur einfach so" verunsichernd, auf jeden Fall damit rechnen muss, bis an sein Lebensende dafür bestraft zu werden, dass man auf der falschen Seite gestanden hat. Denn: Wer von dem rechten Gesox, welches tonangebend auch in der sich nur reuig gebenden Bundesrepublik angetreten ist und schlimmste Verbrechen auf dem Kerbholz hatte, ist denn von unseren "Ordnung schaffenden Organen" dafür belangt worden?

Dem Blogger ist kein einziger Fall präsent, in dem ein Täter nach Verbüßen der für seine Untat verhängten Strafe weiterhin so im Mahlwerk der Justiz geblieben ist, wie dies bei Verena Becker der Fall ist. Und er kann sich diese lange Verweilen dieser Frau auf der Anklagebank eigentlich nur so erklären, dass die Justiz in einer geradezu widerlich anmutenden, liebedienerischen Weise bemüht ist, dem Betreiber des Prozesses - wohlgemerkt: ein Prozess nach abgeschlossenem Prozess! -, nämlich dem Sohn des Generalbundesanwalts, Michael Buback, Genugtuung zu verschaffen. Mit anderen Worten: Da entblödet sich ein Richter doch nicht - und an seiner Stelle hätten andere sich genauso verhalten (müssen) -, sich als Büttel eines der Granden in diesen unseren Landen zu verdingen - dabei dann noch auf die geradezu irrwitzige Idee verfallend, die Tätervorfahren im Jenseits anzurufen und ihnen zu sagen, sie möchten doch zu gegebener Zeit der Delinquentin abverlangen, Rechenschaft für ihr Leben abzulegen: vgl. hierzu das, was dazu in dem 5. Absatz dieser Ausführungen zu finden ist.

  1. de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem - Im CacheÄhnliche Seiten
    Der Grundsatz ne bis in idem (lat. „nicht zweimal in derselben Sache“), eigentlich bis de eadem re ne sit actio („zweimal sei in einer Sache keine Klage“) soll ...
    Ne bis in idem – Wikipedia
  2. Ne bis in idem - Wikipedia, the free encyclopedia

    - [ Diese Seite übersetzen ]
    en.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem - Im CacheÄhnliche Seiten
    Ne bis in idem, which translates literally from Latin as "not twice for the ...
  3. Ne bis in idem

    www.uni-protokolle.de/Lexikon/Ne_bis_in_idem.htmlÄhnliche Seiten
    24. Aug. 2011 – Ne bis in idem ist ein juristischer Grundsatz und bedeutet dass ein Täter zweimal wegen derselben Tat vor Gericht gestellt werden darf. ...
"Ne bis in idem": so heißt ein Rechtsprinzip, welches der Blogger noch von seinem vorübergehenden Jurastudium her kennt. So, wie sich die Dinge für ihn darstellen, läuft aber das, was jetzt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt wird, im Endeffekt darauf hinaus, dass ein Täter für die gleiche Tat zweimal bestraft wird. Und dies, obwohl die wirkliche Täterschaft noch sehr in Frage gestellt erscheint. Dazu sei hier aus dem von der Journalistin Wiebke Ramm verfassten Beitrag folgende Passage zitiert: "Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft hatte sie bei dem Anschlag ihre Finger zwar nicht am Abzug der Tatwaffe der Marke Heckler & Koch, aber doch mit im Spiel. Der Vorwurf gegen die heute 59-jährige Frau lautet auf Mittäterschaft."

Dieser Vorwurf ist aber bereits bei einem endlos langen Verfahren gegen sie erhoben worden - und deswegen hat sie 12 Jahre lang bis zu ihrer Begnadigung (alles nachzulesen bei Wikipedia) in Stuttgart-Stammheim einsitzen müssen. Mithin annähernd solange, wie es im Regelfall dauert, bis eine wie sie lebenslänglich verurteilte Person wieder freikommt. Nach diesen immer noch einleitenden Bemerkungen zu der Fragwürdigkeit der ganzen Veranstaltung jetzt O-Ton Hermann Wieland - in der Form und in der Reihenfolge, wie ihn die genannte Journalisten wiedergibt.

"Dem 61-Jährigen geht es um nicht weniger als die 'historische Wahrheit'. Manchmal wird er dabei von seinem Eifer davongetragen"; " Nach dem Anschlag soll Klar das Fluchtauto gefahren haben, ganz genau wurde das nie ermittelt [was auch wieder darauf hinweist, dass man es bei Gericht mit der Beweisaufnahme (wegen der am Drücker des Geschehens stehenden Personen) nicht so genau genommen hat]. 'Sie könnten der maßgebliche Zeuge sein', sagte Richter Wieland gestern zu ihm. 'Es ist eine historische Chance, die Sie nutzen sollten.' Gut 20 Minuten redete Wieland auf Klar ein, appellierte an sein 'Gewissen', seine 'Moral', seine 'Verantwortung vor der Geschichte'. Wieland blickte den früheren RAF-Terroristen über den Rand seiner Brille hinweg eindringlich an"; "Ob sie etwas zu den Angehörigen der Opfer sagen wolle, fragte Wieland die einstige RAF-Chefin am 28. Verhandlungstag. 'Ich sehe das hier nicht als Plattform', entgegnete Mohnhaupt. Wieland versuchte es anders. Sie möge sich einmal vorstellen, dass sie nach ihrem Tod im Jenseits auf ihre Vorfahren [ab hier beginnt die Sache richtig lächerlich zu werden!] treffe. Und diese würden von ihr fordern: 'Rechtfertige dein Leben!' Doch die 62-Jährige rechtfertigte ihr Leben nicht. Stattdessen sagte sie: 'Das ist für mich nicht der Ort, um darüber zu reden.'

Es klang fast so, als sei Brigitte Mohnhaupt bereit, unter anderen Umständen, an einem anderen Ort ihr Schweigen zu brechen. Doch Richter Wieland schien es nicht bemerkt zu haben. Stattdessen beendete er seinen Vernehmungsversuch mit einem harschen Urteil: 'Es gibt Personen, die haben kein Gewissen, keine Moral.' Walter Venedey, Verteidiger von Verena Becker, ist selten emotional geworden in diesem Verfahren. Nun war er empört. Zeugen zu beschimpfen, 'das steht Ihnen nicht zu', fuhr er den Vorsitzenden an. 'Das geht zu weit.' Es sei ein 'Rechtsverfahren', erinnerte er ihn, 'keine Wahrheitskommission' und auch 'kein Moralgericht'. Damit traf Venedey den Kern des Problems. Dass die einstigen Terroristen Miachael Buback, der als Nebenkläger den Prozess begleitet, nicht die Wahrheit über den Tod seines Vaters sagen, mag moralisch verwerflich sein, nachvollziehbar aber ist es. Wem Strafe droht, wenn er redet, schweigt - und hat das Recht dazu."

Abschließend heißt es in dem von Wiebke Ramm erstellten Text: "Es sieht nach mehr als 50 Verhandlungstagen nicht so aus, als ob Hermann Wieland die historische Wahrheit in seinem Gericht noch zu hören bekommen wird." Um es noch einmal zu wiederholen: Wie kommt die Justiz dazu, wegen desselben Vergehens gegen die Rechtsordnung Abgeurteilte noch einmal vor Gericht zu stellen? Wie kann es sein, dass - von der Möglichkeit einer zweiten Verurteilung einmal abgesehen - der Wunsch eines Opferangehörigen nach Aufklärung des Tathergangs zum Anlass genommen wird, ein zweites Verfahren vor Gericht in die Wege zu leiten? Eine seltsame, eine witklich höchst seltsame Rechtsordnung das! In der - und dies wird der Blogger nicht müde herauszustellen - so gut wie alles darauf angelegt ist, den Granden, Profiteuren und Protektoren der Hautevolee ein möglichst großes Maß an Gestaltungsfreiheit der Verhältnisse nach ihrem eigenen Gusto widerfahren zu lassen, sie dabei in einen öffentlichen Schutzraum stellend, bei dem die Grenzen des gegenüber den Protagonisten dieses Systems Erlaubten ganz deutlich markiert sind. Wobei sie, wie im Fall Becker, es geradezu genüsslich auskosten, die Deliquentin immer und immer wieder vorführen lassen zu können. Ganz anders stellt sich dies bei dem einfachen Bürger dar: Der kann von Rechten oder Stinkbesoffenen wie dem Torben P. in Berlin zu Tode getrampelt oder in anderer Weise beschädigt werden: eine Genugtuumg erhält er dafür allemal nicht. Geschweige denn ein den Schaden wenigstens in etwa ausgleichendes Schmerzensgeld. Zu dem Fall Torben P. mehr in dem folgenden Eintrag:
1298 Torben P. hat in Berlin einen Wehrlosen fast zu Tode getrampelt: Es können dort noch Wetten dahingehend abgeschlossen werden, wie glimpflich.

morequalitiesinlife


Keine Kommentare: